Was müssen Websitebetreiber beachten?
am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Wer ist betroffen?
Schwerpunktmäßig betrifft es Unternehmen im B2C-Bereich mit E-Commerce-Funktionen auf der Website. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, bei denen Unternehmen im B2B-Bereich betroffen sein können. Dieser einfache Test kann eine erste Orientierung bieten: ➡️ bfsg-gesetz.de/check
Bildungseinrichtungen und soziale Träger:
Das BFSG betrifft primär Anbieter kommerzieller Geschäftsfelder. Bitte prüfen Sie jedoch, ob Ihr Angebot im Web nicht bereits unter anderen Regelungen wie die BITV 2.0 fällt, die ebenfalls Anforderungen an Barrierefreiheit stellen.
Checkliste: BFSG-Anforderungen für Websitebetreiber
✅ 1. Barrierefreiheit testen
▢ Automatische Prüfung mit:
- WAVE Web Accessibility Tool
- Google Lighthouse (Chrome DevTools für Entwickler)
▢ Manuelle Prüfung:
- Tastaturnavigation testen (Tab-Taste)
- Screenreader nutzen: NVDA (Windows) / VoiceOver (Mac)
✅ 2. Kontraste & Lesbarkeit sicherstellen
▢ Kontraste prüfen: WebAIM Contrast Checker
▢ Schriftgrößen anpassbar gestalten
▢ Keine Inhalte nur über Farben vermitteln
✅ 3. Bedienbarkeit & Navigation verbessern
▢ Alle Funktionen per Tastatur bedienbar machen
▢ Konsistente Navigation und klare Beschriftungen
▢ Formulare barrierefrei gestalten (BITV-Testkriterien)
✅ 4. Alternative Inhalte bereitstellen
▢ Alt-Texte für Bilder ergänzen (W3C Alt-Text Guide)
▢ Untertitel für Videos hinzufügen (YouTube Untertitel-Funktion)
▢ PDFs barrierefrei erstellen: PAC 2021 PDF-Checker
✅ 5. Gesetzliche Fristen beachten
▢ BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft
▢ Umsetzung frühzeitig starten
Selbstverständlich stellt dieser Beitrag keine Rechtsberatung dar. Bitte kontaktieren Sie den Anwalt Ihres Vertrauens.