Barrierefreiheit wird Pflicht. Trifft das BFSG auch Ihre Website?

Ab dem 28. Juni 2025 müssen Websitebetreiber ihre digitalen Angebote gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei gestalten – hier sind die wichtigsten Schritte, die Sie beachten sollten.

Was müssen Websitebetreiber beachten?

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSG. Damit wird Barrierefreiheit im Web für viele Unternehmen keine freiwillige Maßnahme mehr, sondern eine rechtliche Verpflichtung.

Was bisher oft aufgeschoben wurde, rückt jetzt in den Fokus. Websites, Online Shops und digitale Services müssen so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sind.

Wer ist betroffen?

Im Mittelpunkt stehen Unternehmen im B2C Bereich, insbesondere wenn über die Website
Produkte verkauft, Verträge abgeschlossen oder Buchungen ausgelöst werden. Klassische Beispiele sind Online Shops, Terminbuchungssysteme oder Kundenportale.

Auch B2B Unternehmen sollten genauer hinschauen. In bestimmten Konstellationen kann das Gesetz ebenfalls greifen. Eine erste Einschätzung bietet dieser kurze Check
➡️ bfsg-gesetz.de/check

Checkliste: BFSG-Anforderungen für Websitebetreiber

Bildungseinrichtungen und soziale Träger

Das BFSG richtet sich vorrangig an kommerzielle Anbieter. Dennoch gilt Vorsicht. Für viele Einrichtungen greifen bereits heute andere Regelungen wie die BITV 2.0, die ebenfalls klare Anforderungen an digitale Barrierefreiheit stellen. Ein genauer Blick auf die eigene Website ist hier sinnvoll.

Warum jetzt handeln?

Barrierefreiheit ist kein rein juristisches Thema. Sie verbessert Nutzbarkeit, Reichweite und Vertrauen. Wer frühzeitig prüft und anpasst, vermeidet Zeitdruck, Risiken und unnötige Kosten kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes.

1. Barrierefreiheit testen

Tools zum prüfen:

Manuelle Prüfung:

2. Kontraste & Lesbarkeit sicherstellen

3. Bedienbarkeit & Navigation verbessern

  • Alle Funktionen per Tastatur bedienbar machen
  • Konsistente Navigation und klare Beschriftungen
  • Formulare barrierefrei gestalten (BITV-Testkriterien)

4. Alternative Inhalte bereitstellen

5. Gesetzliche Fristen beachten

  • BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft
  • Umsetzung frühzeitig starten

Selbstverständlich stellt dieser Beitrag keine Rechtsberatung dar. Bitte kontaktieren Sie den Anwalt Ihres Vertrauens. 

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